REFERENZZINSSATZ SINKT VON 1,75 % AUF NEU 1,50 %.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 3. März einen neuen hypothekarischen Referenzzinssatz von 1,50% (statt bisher 1,75%) bekannt gegeben.
Die meisten Mietvertragsverhältnisse der BAWO basieren auf einem Referenzzinssatz von 1,75%. Daraus ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent. Seitens des Vermieters können 40 % der aufgelaufenen Teuerung und weitere eingetretene Kostenänderungen berücksichtigt werden.
Der Vorstand hat an seiner ordentlichen Sitzung vom Montag beschlossen, mit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. per 1. Juli 2025, alle Mietverhältnisse anzupassen.
Sie werden zu gegebener Zeit die schriftliche Anzeige für Ihr Mietverhältnis erhalten.
Falls Sie vorgängig Fragen haben, geben Ihnen Kassier und Verwaltung gerne Auskunft.