REFERENZZINSSATZ STEIGT AUF 1,75 % - MIETZINSANPASSUNG?

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat heute einen neuen hypothekarischen Referenzzinssatz von 1,75% (statt bisher 1,50%) bekannt gegeben. 

Daraus ergibt sich grundsätzlich für die Vermietenden gemäss Mietrecht ein Erhöhungsanspruch des Mietzinses im Umfang von 3 Prozent.

Die BAWO hält sich bei der Mietzinsgestaltung an den Referenzzinssatz. So sind die Mietzins über die letzten Jahre laufend gesenkt und im letzten Monat erstmals wieder erhöht worden. Der Vorstand wird an seiner nächsten Sitzung über eine mögliche Mietzinserhöhung mit einer Frist von 3 Monaten beschliessen.

Im Falle einer Erhöhung werden Sie zu gegebener Zeit die schriftliche Anzeige für Ihr Mietverhältnis erhalten.

Falls Sie vorgängig Fragen haben, geben Ihnen Kassier und Verwaltung gerne Auskunft.