WOHNEN MIT BAWO
Seit 1929 stellt die BAWO ihren Mitgliedern Wohnraum mit überdurchschnittlich gutem Preis-/Leistungsverhältnis zur Verfügung.
Die BAWO wurde 1929 gegründet. Bereits damals fand ein reger Liegenschaftenhandel statt. Um einzelne Wohnliegenschaften der Spekulation zu entziehen, wurde die «Mietergenossenschaft St.Gallen» gegründet. In den folgenden Jahren konnte der Liegenschaftenbestand durch Zukäufe und eigene Bauprojekte laufend vergrössert werden.
Heute gehören zur BAWO:
420 Wohnungen (1,5- bis 5,5-Zimmer-Wohnungen)
16 Doppel- und Reihen-Einfamilienhäuser
211 Garagen (z.T. Einzelgaragen)
67 Abstellplätze (z.T. gedeckt)
15 Räume
4 Gewerbe- und Vereinslokale
In den Statuten ist der Grundsatz der Kostenmiete verankert. Zusammen
- mit dem Engagement der Genossenschafterinnen und Genossenschafter,
- der effizienten, nebenamtlich geführten Verwaltung,
- der vorsichtigen Strategie ohne Spekulationsziele,
- und der laufenden Reinvestitionen
der erwirtschafteten Mittel
kann die BAWO ihre Wohnungen zu überdurchschnittlich guten Preis-/Leistungs-Bedingungen vermieten.
Nichsdestotrotz wird jährlich ein bedeutender Teil des Budgets für Unterhalt und Renovation unserer Liegenschaften verwendet. Dies mit dem Ziel, die Wohnungen laufend den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.
Die Generalversammlung:
Oberstes Organ der BAWO ist die Generalversammlung der Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Dazu lädt der Vorstand jeweils im 1. Semester des Jahres ein. Vorgängig erhält jeder Genossenschafter ein Exemplar des Geschäftsberichtes. Als GenossenschafterIn sind Sie MiteigentümerIn der BAWO und bestimmen an der Generalversammlung über die Zukunft der Genossenschaft mit.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Präsidenten,
- dem Kassier und Vizepräsidenten,
- den weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand ist für die Geschäftsführung der BAWO zuständig und wird von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von jeweils drei Jahren gewählt.
Die Kontrollstellen:
Die Kontrollstellen üben im Auftrag der Generalversammlung die Aufsichtspflicht über die Geschäfts- und Rechnungsführung der BAWO aus. Die externe Revisionsstelle prüft dabei die Jahresrechnung nach Art. 727a OR; Aufgaben und Verantwortung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Obwohl von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben, sehen die BAWO-Statuten zusätzlich eine interne Revisionsstelle vor. Sie fokussiert auf die Überwachung der internen Strukturen und Prozesse, nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil und arbeitet an wichtigen Projekten des Vorstands mit.
Die beiden Kontrollstellen werden von der Generalversammlung jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.
Die Genossenschaftsstatuten
Unsere aktuelle Statuten finden Sie hier:
Sollten Sie als GenossenschafterIn an der Teilnahme einer Generalversammlung verhindert sein, können Sie sich mittels nachfolgendem Formular vertreten lassen:
Formular «Vertretungs-Vollmacht»
Die wichtigen Termine und Fristen
Hier finden Sie eine Übersicht über Termine und Fristen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, der Darlehenskasse oder der Generalversammlung:
BAWO-Übersicht Fristen und Termine
Die Geschäftsberichte
Sie können diese nachfolgend als PDF downloaden:
Das untenstehende Vermietungsreglement orientiert Sie über
- das Anmelde-Prozedere für eine BAWO-Wohnung,
- die pro Wohnung zu zeichnenden Anteilscheine,
- den Ablauf bei einem allfälligen Austritt aus der Genossenschaft.
- den Mitgliedern Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen geboten werden,
- für die Genossenschaft und Kontoinhaber/innen ein Zinsvorteil angestrebt werden,
- eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der BAWO Liegenschaften erreicht werden.»
Verzinsung ab: |
Zinssatz p.a.: |
01.07.23 |
1,50% |
01.01.23 | 1,00% |
01.10.22 | 0,75% |
01.07.22 | 0,50% |
01.01.16 | 0,25% |
01.09.11 | 1,00% |
01.09.10 | 1,25% |
01.02.09 | 1,75% |
01.12.08 | 1,875% |
01.11.08 | 2,75% |
01.10.08 | 2,875% |
01.09.08 | 3,125% |
01.07.08 | 3,25% |
01.05.08 | 3,00% |
01.04.08 | 2,75% |
01.08.07 | 3,00% |
01.07.07 | 2,75% |